Begutachtungsverfahren
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit wurde von den gesetzlichen Rentenversicherungs-trägern ein externes Unternehmen beauftragt, die Medicproof GmbH. Zu ihren Aufgaben gehört es die jeweiligen Gutachten zu erstellen, sowie die Überprüfung der Vorraussetzungen zum Erhalt von Pflegeleistungen und die Einstufung in die jeweiligen Einstufungen der Pflegebedürftigkeit. Sie ist in der Pflegepolitik die tragende Rolle. In dem so genannten Begutachterverfahren werden praktisch alle Prüfungen vorgenommen, die es benötig, um pflegebedürftig eingestuft zu werden.
Sollte ein Antrag auf häusliche Pflege eingehen, so wird zunächst bei dem Versicherungs-nehmer die häuslichen Gegebenheiten einer Prüfung unterzogen. Der Versicherte wird hier zu Hause in seinem Wohnbereich aufgesucht oder unter Umständen im Krankenhaus. Sollte die Antragsstellung auf eine stationäre Pflege lauten, so wird die betreffende Pflegeeinrichtung aufgesucht, um sich ein Bild über die vorhandene Pflegeeinrichtung zu verschaffen. Für diese Besuche werden Gutachter beauftragt, die sich auch vor jedem Besuch mit Ihnen in Verbindung setzen müssen und sich Bei Ihnen anmelden müssen.
Wichtig ist es immer, sollte sich ein Gutachter bei Ihnen anmelden, alle Unterlagen bereit zu haben, wie ärztliche Atteste, Arztberichte, Entlassungsberichte von stationären Behandlungen, sowie, falls vorhanden, jeglicher Schriftverkehr mit den gesetzlichen Pflegeversicherungen oder der Krankenkassen. Informieren Sie sich zuvor noch mal bei den gesetzlichen Pflegeversicherungsträger um einen reibungslosen Ablauf gewähren zu können, denn die Antragsgewährung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, da kann es sehr hilfreich sein, sich vorab um das eine oder andere kümmern zu können. Bei dem entsprechenden Hausbesuch wird überprüft, ob die Vorraussetzungen für eine häusliche Pflege gewährleistet sind, dass bedeutet eine häusliche Pflege im eigenen Wohnbereich ermöglicht werden kann.
Außerdem sollen solche Besuche auch dazu dienen, Ihnen Ratschläge oder Verbesserungs-vorschläge zu unterbreiten um Ihnen die Arbeit mit einer pflegebedürftigen Person unter Umständen zu erleichtern um die Pflegebedürftigkeit zu verbessern, weitere Schäden oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Über den Besuch erhalten Sie danach eine schriftliche Mitteilung über die gewährten Leistungen direkt vom Versicherungsunternehmen.
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