Erschwernisfaktoren
Folgende Faktoren können rechtlich gesehen die Durchführung der Pflege erschweren und beziehen sich auf die täglichen Verrichtungen an der zu pflegenden Person. Diese Erschwernisfaktoren sind bei den Pflegemaßnahmen zu beachten und auch beim Gutachten zu dokumentieren. Dies gilt dann, wenn die Pflegemaßnahmen aus medizinisch-pflegerischen Gründen fester Bestandteil der Pflege ist und das auf Dauer und regelmäßig, das bedeutet ein andauernder Zustand ohne Aussicht auf Besserung der Pflegebedürftigkeit und die Hilfeleistung bei jeder Verrichtung einer Aufgabe benötigt wird.
Die Besonderheiten müssen hier gesondert ausgearbeitet werden und dokumentiert werden, damit die individuelle Pflegesituation klar erkannt werden kann und hier deutlich nachgewiesen werden kann, dass sich für die Zukunft an der Pflegesituation nichts ändern wird. Zu den Erschwerensfaktoren zählen zum Beispiel ein Körpergewicht von über 80 Kilogramm, Einsteifung von Gelenken, hochgradige Spastik, unkontrollierte Bewegungen des Versicherungsnehmers, Fehlstellungen der Extremitäten, verminderte Belastbarkeit, Abwehrverhalten des Patienten, stark verminderte Sinneswahrnehmungen (Hören, Sehen), Phantomschmerzen, Hilfsmittel der sehr viel Zeit in der Handhabung benötigen.
Dies sind Beispiele, die die Pflege erheblich erschweren und auf die gesondert unbedingt aufmerksam gemacht werden muss beim Gutachten. Es werden auch vor allem die zeitlichen Aspekte zum Beispiel bei geistiger Behinderung berücksichtigt, diese nennen sich dann die Zeit, die aufgebracht werden muss, um der zu pflegenden Person Tätigkeitsvorgänge zu erklären, oder einfach die Zeit, die benötigt wird, weil die Person beaufsichtigt werden muss. Es ist wichtig, gerade bei der Gutachtenerstellung vor Art auf jedes Detail zu achten und sich zu vergewissern, dass der Gutachter dies auch wahrnimmt.
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