Die hauswirtschaftliche Versorgung

Bei der Begutachtung wird in unterschiedliche Gruppen unterteilt, eine davon ist die Versorgung im hauswirtschaftlichen Bereich. Zu diesen Tätigkeiten zählen das Einkaufen, das Kochen, das Geschirr spülen, die Reinigung der Wohnung, das Beheizen der Wohnung, das Wechseln und Waschen der Kleidung und das Wäsche sortieren. Sollte es in diesen Bereichen bereits eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung geben, so ist dies im Gutachten zu erwähnen, denn hierbei handelt sich um tägliche Arbeiten, die ohne fremde Hilfestellung nicht mehr zu bewältigen sind aber zum Leben benötigt werden.

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung versteht das deutsche Gesetzbuch die Versorgung, die durch eine fachkundige Betreuung in der häuslichen Umgebung der zu pflegenden Person stattfindet. Die Betreuung findet hierbei meist nicht nur in dem hauswirtschaftlichen Bereich statt, sonder fordert meist auch Hilfestellungen bei den sonstigen täglichen Aufgaben. Dies hat den Vorteil, dass die zu pflegende Person ihr häusliches Umfeld nicht verlassen muss und in ihrer gewohnten Umgebung weiter leben kann. Der Gesetzgeber zieht eine häusliche Pflege immer vor eine Pflege durch einen Pflegeplatz in einem Heim.

Wichtig ist diese Tätigkeiten bei dem Begutachtungstermin durch Ihre Krankenkasse zu erwähnen, denn hier steht Ihnen auch zusätzliche Kostenerstattungen zu. Hier wird noch mal unterschieden, ob die Versorgung nur einmal am Tag stattfinden muss und beinhaltet nur die Reinigung des unmittelbaren Wohnbereiches in Verbindung mit den sonstigen Pflegeleistungen oder ob die hauswirtschaftliche Betreuung beispielsweise 2 mal die Woche stattfinden muss um alle Reinigungsarbeiten zu tätigen wie Fenster putzen, Durchwischen. Maximal wird eine Prämie von einem Besuch 2 mal wöchentlich erstattet. Sollten sie als Pflegeperson krank werden, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, die Pflege vollziehen zu können so haben Sie das Recht eine externe Pflegekraft zu beauftragen.