Die Körperpflege
Bei der Begutachtung sind mehrere Faktoren von Bedeutung, einer davon ist die tägliche Körperpflege. Dazu zählen alle täglichen Tätigkeiten, die von der zu pflegenden Person nicht mehr alleine aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung ausgeführt werden können. Hierzu zählen Tätigkeiten wie das Waschen, das Duschen oder Baden, die tägliche Zahnpflege, das Kämmen, das Rasieren, sowie die Darm- oder Blasenentleerung. Sollten Sie in diesem Pflegebereich tätig sein, dann wird von Ihnen jeden Tag eine Sensibilität vorausgesetzt.
Gerade der Bereich der Körperpflege ist ein sehr sensibler Bereich, den man ungern an Fremde abgibt. Daher ist es immer ratsam, sich zunächst bei Angehörigen für eine häusliche Pflege zu entscheiden, solang dies im Rahmen des Möglichen ist. Wichtig ist es, bei der Tätigkeit die zu pflegende Person versuchen zu animieren, dass eventuell das Gesicht oder die Arme noch selbst gewaschen werden können, das wird in einem Pflegeheim aufgrund der fehlenden Zeit oft vergessen, dabei ist genau dieser Punkt so unheimlich wichtig.
Die Unterstützung der Körperpflege ist abhängig von den Bedürfnissen der zu pflegenden Person, dabei ist besonders auf den Zeitpunkt zu achten, denn gerade betroffene Personen leben von Ihrer Gewohnheit und den regelmäßigen Abständen in denen Vorgänge geschehen. Berührung heißt automatisch immer Zuwendung und tut jedem Menschen gut, daher wird vom Staat eine häusliche Pflege immer vorgezogen gegenüber einer stationären Pflege durch ein Pflegeheim. Achten Sie darauf, dass beim Begutachtungstermin durch Ihre Krankenkasse auch auf genau diese Tätigkeiten geachtet werden, den diese sind ein wichtiger Bestandteil der Einstufung in den Grad der Pflegebedürftigkeit.
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