Die Mobilität

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit spielt auch der Punkt der Mobilität eine wichtige Rolle. Hiermit sind alle Tätigkeiten gemeint, die der Versicherungsnehmer ohne fremde Hilfe nicht mehr bewältigen kann meist aufgrund körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen durch Versteifungen von Gliedmaßen, Lahm- und Taubheitserscheinungen oder beispielsweise durch unkontrollierte Bewegungen.

Zu den Tätigkeiten der Mobilität gehören Beeinträchtigungen beim selbstständigen Aufstehen oder Zubettgehen, das Anziehen am Abend, sowie das Auskleiden am Abend, das Gehen, das Stehen, Treppensteigen, wenn es sich um den eigenen Wohnbereich handelt und das Treppensteigen aber zur täglichen Pflege nicht umgangen werden kann, das Verlassen der Wohnung, das Wiederauffinden der Wohnung zum Beispiel bei Arztbesuchen oder ähnliches.

Gerade bei dem Punkt der Mobilität sprechen wir von Aufgaben, die meist sehr zeitaufwendig uns sehr anstrengend sein können. Achten Sie besonders bei der Begutachtung, dass diese Punkte berücksichtigt werden. Es sind die täglichen Sachen, die man immer als selbstverständlich ansieht umso schwerer ist es nachvollziehen zu können, wie sich eine hilflose Person fühlen muss, die genau jetzt bei diesen kleinen Tätigkeiten auf Hilfe angewiesen ist.

Man sollte diese Tatsache niemals unterschätzen, sicherlich ist es ein schwerer Schritt, sich heut zu Tage für eine häusliche Pflege zu entscheiden, erst Recht, wenn die Tatsache einer Berufstätigkeit besteht. Aber für die zu pflegende Person bedeutet dies jeden Tag aufs Neue aufgeschmissen zu sein, da ist es auch umso schwerer, sich dann auf fremde Personen einstellen zu müssen. Hierzu kommt, dass der Staat eine häusliche Pflege immer vor einer Pflegschaft in einem Pflegeheim stellt.