Die Tücken der Zeitkorridore
Für jede Tätigkeit, bei der Sie einer pflegebedürftigen Person Hilfestellung leisten wird ein bestimmter, zeitlicher Faktor bemessen. Die benötigte Zeit um eine Tätigkeit auszuüben muss innerhalb der vorgegeben Zeit liegen, tut sie das, so muss dies nicht begründet werden, allerdings kommt es des Öfteren vor, dass sich die Zeiten außerhalb der vorgeschrieben Zeit bewegt, dann ist hierfür eine Begründung des Gutachters erforderlich, was natürlich dann wiederum einen höheren Arbeitsaufwand beim Gutachten erstellen erfordert.
Jetzt geht es darum, herauszufinden, warum mehr Zeitaufwand erforderlich ist, diese Aufgabe der Fahndung hat der Gutachter nachzugehen und das Resultat deutlich schriftlich festlegen. Die Annahme ist falsch, dass je mehr Zeit benötigt wird, desto höher die Pflegestufe ausfällt. Hier geht es nur um den Aufwand, der aufgebracht werden muss, gewisse Tätigkeiten verantwortungsbewusst zu bewältigen. Zeitkorridor muss bei einer Tätigkeit überschritten werden, dann kann man von der Pflegestufe III sprechen, das muss der Gutachter aber nachprüfen können. Die freie Interpretation des Gutachters hier ist möglich, das bedeutet im Klartext, dem Gutachter steht keiner Weg, von den Zeitkorridoren abzugehen, wir sprechen hier nur von zeitlichen Richtwerten, die vorgegeben werden von der Krankenkassen, aber ein Mehraufwand durch Erschwerungen sind immer möglich.
Die Richtwerte sind keine verbindlichen Vorlagen, an die sich ein Gutachter halten muss, er soll sich an den Vorgaben nur orientieren. Es kommt immer wieder vor, dass gewisse Gutachten von Gerichten geprüft werden, immer wieder kam es vor, dass die Gerichte sich dazu entschieden haben, die zusätzlichen Minutenwerte nicht anzuerkennen. Denn die Sichtweise eines Gutachters muss nicht der Sichtweise des Gesetzes entsprechen.
|