Die Vorbereitung
Die richtige Vorbereitung beim Begutachtungstermin durch die Pflegeversicherung ist das Wichtigste. Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten, da die Begutachtungen immer nach engen, einheitlichen Vorgaben und meist unter einem hohen Zeitdruck erfolgen müssen. Unter Druck geschieht es oft, dass falsche Einschätzungen getroffen werden, oder Dinge einfach nicht erwähnt werden, beim Begutachtungstermin bekommt der Gutachter nur die momentane Situation und Zustand der zu pflegenden Person mit, aber dazu gehört ja noch viel mehr, denn der tägliche Ablauf gestaltet sich ja wesentlich länger, wie der Besuch von 2 Stunden in denen der Gutachter im Haus ist.
Deshalb ist es von wichtiger Bedeutung direkt nach Erhalt des Termins sich ausreichend bei der jeweiligen Pflegeversicherung zu informieren und vorab alle nötigen Unterlagen zu besorgen und für den Termin bereitzulegen, denn dieser Termin entscheidet darüber, welche Pflegeeinstufung Sie erhalten und entscheidet somit auch über die Leistungen, die gezahlt werden. Hier sind einige hilfreiche Ratschläge, die Sie unbedingt erfolgen sollten. Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn sie einen Zeitraum über zwei Woche eine Dokumentation führen über alle Pflegetätigkeiten, sowie die benötigte Zeit, um die Tätigkeiten zu absolvieren. Dafür gibt es bei der Pflegeversicherung so genannte Pflegebücher, die die Dokumentation ungemein erleichtert.
Informieren unbedingt die Person, die sich hauptsächlich um Ihre Pflege kümmert, die Person, die am meisten Zeit mit Ihnen verbringt. Halten Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen bereit, Arztberichte, bereits vorhandene Gutachten, Arztbefunde, Entlassungsberichte von stationären Krankenhausaufenthalten, sowie sämtlichen Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Pflegeversicherung bzw. der Krankenversicherung. Wichtig ist auch, dass Sie unbedingt bei der Wahrheit bleiben müssen, es werden gerade bei der Begutachtung auch sehr intime Fragen gestellt, verschönern Sie nichts, machen Sie wahrheitsgemäße Aussagen, gleich wie unangenehm es Ihnen ist. Der Gutachter muss ein wahrheitsgemäßes Bild von Ihnen bekommen, nur dann ist eine richtige Einstufung in die Pflegebedürftigkeit möglich.
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