Nach Zugang des Bescheides

Nach dem Besuch des Gutachters dauert die Zuteilung des Bescheides etwa sechs Wochen. Der Gutachter teilt seine Empfehlung bezüglich der Pflegestufe der Krankenkasse mit, die im Regelfall dieser Empfehlung auch zustimmt. Das Schreiben mir maschinell erstellt und wirkt sehr unpersönlich. Sollte dann eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden, werden somit auch Zahlungen durch die Pflegekasse fällig.

Diese Zahlungen bekommen Sie von der Pflegekasse rückwirkend ab Antragsstellung. Sollten sich während der Feststellung der Pflegezustand der zu pflegenden Person maßgeblich verschlechtern, so ist ein neuer Begutachtungstermin erforderlich, auf den Sie auch in keinem Fall verzichten sollten. Von Vorteil ist es immer ein Pflegetagebuch zu führen. Sollten fremde Pflegekräfte einen Teil der Pflege übernehmen, so weisen Sie auf die Dokumentation hin. Sie haben nach Zugang des Pflegebescheides ein Recht auf Widerspruch, der schriftlich innerhalb von vier Wochen bei der Pflegekasse eingereicht werden muss.

Sollte beispielsweise ein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt werden, oder Sie der Auffassung sind, dass die eingeteilte Pflegestufe nicht der Wahrheit entspricht, weil Sie bereits beim Begutachtungstermin ein schlechtes Gefühl hatten. All das sind Punkte um einen Widerspruch einzulegen, vergewissern Sie sich dennoch im Voraus, dass Sie Aussicht auf Erfolg haben.

Der Widerspruch muss schriftlich direkt bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Sollte auf Ihrem Bescheid keine Belehrung bezüglich der Widerrufsrechte abgedruckt sein, so haben Sie eine Einreichungsfrist von sechs Monaten. Der Widerspruch muss in schriftlicher Form eingereicht werden und mit einer Begründung versehen sein. Oftmals spielt gerade bei den Begutachtungstermin falscher Scham der Betroffen zu Verfälschungen gegenüber dem Gutachter, der zwar im Interessen des Patienten handeln möchte, aber so ein Ergebnis erheblich verfälscht werden kann.