Der Einstufungsbescheid
Nach der Gutachtenerstellung dauert die weitere Bearbeitung durch die Pflegekasse in der Regel drei bis sechs Wochen. Der Pflegebescheid wird Ihnen schriftlich zukommen, darin ist dann erfasst, welche Pflegestufe Sie erreicht haben und welche Leistungen Ihnen rückwirkend ab Antragsstellung gezahlt werden. In dem Bescheid, der Ihnen zugeht werden Ihnen Details beschrieben, warum Sie diese Pflegeeinstufung gewährt bekommen, dieses Schreiben dürfen Sie aber nicht mit dem eigentlichen Gutachten verwechseln.
Außerdem sind noch mehrere rechtliche Folgen genannt, so wie am Ende die Rechtsmittel-belehrung, diese hat zur Grundlage alle wichtigen Informationen im Falle einer Klage bereitzuhalten, Sitz des verantwortlichen Gerichtes und weitere Quellen. Die jetzt erreichte Einstufung steht erst mal fest und es gibt auch normalerweise keine Befristung für die festgelegte Pflegestufe. Allerdings liegt es im Ermessen des Gutachters unter dem Punkt der Prognose eine Bemerkung zu erfassen. Diese lautet meist, dass in absehbarer Zeit die Vermutung nahe liegt, dass sich der Gesundheitszustand des Antragsstellers verbessern wird aufgrund von Rehabilitationsmaßnahmen oder anderweitiger Therapiemöglichkeiten. Dadurch würden sich ja auch die Pflegeleistungen und der Aufwand voraussichtlich reduzieren, das hat einen neuen Begutachtungstermin zur Folge. Die Pflegesituation muss neu erfasst werden.
Ein zweites, nachfolgendes Gutachten wird genauso geführt, wie das Erste, es liegt der gleiche Fragebogen bereit und die Beobachtungen erfolgen wie gehabt. In der Regel hat man eine Frist für so genannte Wiederholungsbegutachtungen festgesetzt und sie belaufen sich in den Abständen von 3 bis 5 Jahren. Die Abstände der aktuellen Feststellung der Pflegebedürftigkeit hängen ab von dem Krankheitsbild, vom Alter des Versicherten und der Behandlungstherapien die der behandelnde Arzt anstrebt.
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