Die Überprüfung des Gutachtens
Sollten Sie mit der Pflege einer pflegebedürftigen Person beschäftigt sein, so sollten Sie auch unbedingt ein Pflegetagebuch führen. Diese Pflegetagebücher können Sie überall im Internet downloaden oder bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrer Pflegekasse anfordern, oftmals wird es auch automatisch mit dem Antrag auf eine Pflegestufe zugesandt. Ein Pflegetagebuch ist auch für den Besuch des Gutachters eine wertvolle Unterstützung. Es Soll dazu dienen, alle Pflegetätigkeiten zu dokumentieren und mit zeitlicher Aufwendung zu versehen. Da der Gutachter allerdings auch meist nur von seinen Beobachtungen Notiz nimmt, sollten Sie ihn unbedingt darauf hinweisen, dass Sie ein Pflegetagebuch führen. Damit haben Sie für sich eine Möglichkeit geschaffen, eine eigene Überprüfung zu schaffen.
Die Pflegetagebücher sollten sich im Datum ziemlich nah am Begutachtungstermin befinden. Achten Sie besonders auf die Zusammenhänge im Gutachten, wichtig vor allem achten Sie darauf, dass keine Lücken sind und Tätigkeiten vielleicht vergessen wurden einzutragen. Sollte das Gutachten Lücken aufführen, dann haben eine hohe Aussicht auf Aussicht, sollten Sie sich dazu entscheiden, dass Gutachten neu zu beantragen, das heißt, Sie Einspruch erheben.
In diesem Fall wird meist ein zweiter Begutachtungstermin vereinbart um das Gutachten zu prüfen. Prüfen Sie, ob nur eine Teilhilfe oder eine komplette Hilfestellung erwähnt ist. Gehen Sie jede Pflegetätigkeit einzeln durch, machen Sie sich Stichpunkte und prüfen Sie so Ihren zeitlichen Aufwand, den Sie aufbringen müssen. Gerade das Gutachten ist für Sie von großer Bedeutung, denn es ist die Grundlage für die Pflegekasse zur Einstufung in die richtige Pflegestufe.
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