Die Höherstufung

Sollte sich der Pflegezustand der Person verschlechtern, die Sie pflegen haben Sie jederzeit die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf eine Höherstufung der Pflegestufe zu stellen. Das bedeutet für Sie, der gesamte Begutachtungsvorgang beginnt von vorne. Es wird mit Ihnen einen neuen Begutachtertermin vereinbart. Ihnen muss das Risiko bewusst sein, dass hier die vorherige Einstufung keine Rolle spielt und Sie auch keine Sicherheit für diese Einstufung haben, sollte der Gutachter also eine Verbesserung sehen, dann hat dies zur Folge, dass eine Herabstufung stattfindet.

Der Hilfebedarf ändert sich meist von Tag zu Tag, der Allgemeinzustand ist tagesabhängig, so kommt es vor, dass die zu pflegende Person einen guten Tag hat und viel selbst machen kann, am nächsten Tag wiederum viel zu erschöpft ist um irgendetwas selbstständig zu erledigen. Es ist immer ein heikles Thema. Gerade bei älteren pflegebedürftigen Menschen verschlechtert sich in der Regel der Zustand mit der Zeit immer etwas mehr und das hat zur Folge, dass immer mehr Hilfe für Kleinigkeiten in Anspruch genommen werden müssen.

Auch hier sollte zumindest der Versuch gestartet werden, einen Antrag auf eine Höherstufung zu stellen. Die Pflegestufe erhöht sich mit zunehmendem Alter, also sollten Sie in diesem Falle auch immer von Ihrem Recht Gebrauch machen. Der Antrag bzw. ein Schreiben, in dem Sie um eine Höherstufung bitten hat immer mehr Sinn wie ein Gerichtsverfahren. Der einzige Nachteil, dass Sie unter Umstanden bis zu 6 Monate Leistungen der höheren Pflegestufe verlieren, da der Vorgang soviel Zeit für die Bearbeitung in Anspruch nimmt. Möchten Sie allerdings die Leistungen gleich in Anspruch nehmen, weil Sie der festen Überzeugung sind, dass eine Höherstufung gewährleistet ist, dann reichen Sie Klage ein gegen das Gutachten und stellen zeitgleich aber trotzdem den Antrag auf Höherstufung.