Die Minderung der Pflegestufe
Voraussetzungen für eine Minderung der Pflegestufe sind beispielsweise eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, so dass gewährleistet ist, dass der Patient wieder aufgrund von Rehabilitationsmaßnahmen wieder mehr Tätigkeiten selbst ausführen kann und weniger Hilfestellung in Anspruch nehmen muss. Sollte ein Fehler durch die Pflegekasse passiert sein, so kann die Pflegekasse eine Herabstufung veranlassen, innerhalb einer Frist von 2 Jahren. Achtung wichtig zu wissen, sollten Sie Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung beziehen, so ist diese an die Aussprechung von Leistungen rechtlich gebunden und kann die Leistungen nicht vermindern.
Sollten zum Beispiel Anweisungen getätigt worden sein, dass die Möglichkeit besteht durch Rehabilitationsleistungen eine Verbesserung des Gesundheitszustandes zu gelangen und diesen sollte nicht nachgegangen worden sein, so kann ebenfalls eine Herabstufung stattfinden. Sollte das der Fall sein, wird der Gutachter sich das auf seinem Fragebogen notieren und es wird ein zweiter Begutachtungstermin folgen, der dann mit Ihnen vereinbart wird. Sollte eine Herabstufung ausgehend von der Pflegekasse stattfinden, so darf Sie diese nur für die Zukunft aussprechen und nicht rückwirkend Leistungen beim Versicherungsnehmer einfordern.
Außerdem haben Sie das Rech auf eine Anhörung, sollte also eine Herabstufung stattfinden und Leistungen gekürzt werden, so dürfen Sie vorsprechen und sich dazu rechtfertigen. Wichtig auch, sollte es zu solch einem Termin kommen, dass Sie sich vorab alles zurechtlegen, was Sie sagen möchten. Machen Sie sich eine Übersicht und vor allem versuchen Sie ruhig zu bleiben. Halten Sie alle Dokumente, die Sie haben bereit, den gesamten Schriftverkehr, die Arztbefunde und Atteste sowie das aktuell geführte Pflegetagebuch.
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