Die Prüfungssituation

Sind Sie die Person, die die Pflege ausführt, so beobachten Sie Ihre Angehörigen genau, achten Sie, in welchem Zustand sich die Person befinden, ist es heute eher ein schlechter Tag oder ein guter Tag. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich von dem Tagesbefinden und lassen Sie dies auch den Gutachter wissen. Sollte die zu pflegenden Person heute in einer besonders guten Tagesverfassung sein und viel selbstständig erledigen können, sowie einen sehr guten Eindruck auf den Gutachter machen, dann sprechen Sie mit dem Gutachter, denn genau solch ein Verhalten kann die Begutachtung verfälschen und entspricht nicht der Realität.

Für den Fall eines Widerspruchs vergewissern Sie sich, dass im Gutachten alles erfasst wurde, dass alle Hilfestellungen erwähnt werden vom Toilettengang bis zur Zubereitung des Essens. Hierbei ist es sinnvoll für die eigenen Bedürfnisse ein Pflegetagebuch zu führen, dass Ihnen Aufschluss über alle Tätigkeiten gibt, selbst wenn Sie was vergessen sollten, aber wichtiger ist es wirklich, es beim Gutachter zum Thema zu bringen und zu erwähnen. Im Grunde ist immer zu sagen, alles was im Gutachten nicht steht, wird auch bei der Vergabe der Pflegestufe nicht beachtet, da die Person, die am Schreibtisch sitzt und die Auswertung vornimmt hat keinen Einblick in die Wohnsituation, geschweige in die Pflegesituation, es wird nur aufgrund des Gutachtens bewertet.

Achten Sie auch darauf, dass die Erschwerensfaktoren genannt werden, die meist zusätzliche Minuten bei der Betreuung beanspruchen, wie beispielsweise übergewicht oder bei einer geistigen Beeinträchtigung, bei der Sie die Vorgänge häufig mehrmals erklären müssen.