Die Vorgehensweise bei Widerspruch

Leider kann man nie voraussetzen, dass der Bescheid nach dem Begutachtungstermin so ausfällt, wie man sich das vielleicht gedacht hat. Beispielsweise es erfolgt eine niedrigere Einstufung der Pflegestufe, mit der man gerechnet hat oder die eine Einstufung komplett abgelehnt wird. Egal in welcher Form die negative Mitteilung erfolgt, haben Sie das Recht Widerspruch einzulegen und rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen. Wichtig bei dem Entschluss ist es, sich vorher genau zu überlegen ob Aussichten auf Erfolg besteht.

Sie können davon ausgehen, dass es auf jeden Fall eine neue Beurteilung geben wird, das ganze Begutachtungsverfahren beginnt von vorn, dass kann unter Umständen gerade für die zu pflegende Person sehr anstrengend werden, auf der anderen Seite sollten Sie auch auf Ihren Anspruch und die damit verbundenen Leistungen nicht verzichten, vor allem aufgrund der finanziellen Unterstützung, die man gerade in dieser Situation sehr gut gebrauchen kann. Vor allem sollten Sie das Verfahren eingehen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, da Sie sich nicht wirklich wahrgenommen gefühlt haben vom Gutachter, er nicht ausreichend Fragen gestellt hat oder Sie das Gefühl haben das Urteil kann nicht der Wahrheit entsprechen, weil eventuell das Gesamtbild aufgrund des Tagesverhaltens der pflegebedürftigen Person verfälscht wurde.

Der Widerspruch wird direkt bei der Pflegeversicherung eingelegt. Bei den gesetzlichen Pflegeträgern gilt eine Frist von innerhalb vier Wochen nach Eingang des Pflegebescheides bei Ihnen. Achten Sie darauf, ob auf dem Schreiben eine Rechtsbelehrung abgedruckt ist, sollte das nicht der Fall sein, so haben Sie Zeit den Widerspruch innerhalb von 12 Monaten einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden und muss mit einer Begründung versehen sein. Nach Eingang des Widerspruchs bei der Pflegekasse findet ein zweiter Begutachtungstermin statt, bei dem der Gutachter natürlich versucht die genannten Vorwürfe zu entkräften. Durch einen Widerspruch widerfahren Ihnen keine Nachteile, des Weiteren ist zu erwähnen, dass Ihnen auch keine Kosten anfallen werden.