Kostenübernahme von Hilfsmitteln
Sobald Sie Leistungen aus einer Pflegeversicherung aus einer der drei Pflegestufen beziehen, aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung, so haben Sie automatisch das Recht auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmittel. Die Pflegekassen haben hierfür ein spezielles Pflegehilfsmittelverzeichnis, in dem alle technischen Hilfsmittel aufgeführt sind, die die Pflegetätigkeit erleichtern sollen.
Bei den Pflegekassen gibt es eine so genannte Härtefallregelung, die es den Kassen auch ermöglicht, Sie ganz von einer Zuzahlung zu befreien, das bedeutet für Sie, die Kosten werden komplett übernommen. Hierbei ist aber zwischen den Leistungen der Krankenkassen, sowie der Leistungen der Pflegekassen zu unterscheiden. Man spricht hier von einer Zuzahlungsfreiheit. Ein Rezept vom behandelnden Arzt ist hier nicht unbedingt erforderlich, hier genügt ein formloser Antrag. Allerdings im Grunde empfiehlt sich ein ärztliches Attest immer, dass die Patienten in der Regel auch ohne Probleme von Ihrem Arzt ausgestellt bekommen.
Sollte eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse abgelehnt werden so können Sie Widerspruch einlegen. Die Hilfsmittelversorgung durch eine private Pflegeversicherung gestaltet sich gleich, da hier die gleichen Leitsätze zum Tragen kommen.
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