Die Leistungen bei Hilfsmittel

Die Kostenübernahme von Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse. Die Hilfsmittel dienen zur Förderung des Gesundheitszustandes des Patienten und sind auf Grundlage eines Kassenrezeptes zu erwerben. Bei den Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Maßnahmen, Gegenstände die die pflegerischen Tätigkeiten erleichtern sollen und erfolgen auf die Empfehlung eines Arztes. Kostenträger hier ist die Pflegekasse.

Die verschiedenen Hilfsmittel sind in einem speziellen Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Es gibt verschiedene Hilfsmittel, welche benötigt und beantragt werden können. Man unterscheidet zwischen Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, wie z.B., Windeln oder Einmalhandschuhe, und den technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Gehwagen, Toilettenstuhl.

Hilfsmittel die zum Verbrauch dienen können einzeln auf Rechnung mit der Pflegekasse abgerechnet werden oder es kann eine Pauschale von 31 Euro im Monat bei der Pflegekasse beantraget werden. Nicht nur Windeln oder Einmalhandschuhe, sondern auch Desinfektionsmittel etc. zählen zu diesen Hilfsmitteln.

Sollte es sich um ein technisches Hilfsmittel handeln, gilt folgender Regelsatz: Sollten Sie ein technisches Hilfsmittel neu anschaffen oder Sie bekommen es leihweise zur Verfügung gestellt so erhalten Sie eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens allerdings muss ein Betrag bis 25 Euro durch die Pflegekasse erstattet werden.