Hauswirtschaftlicher Bereich
Die Gutachter haben bei dem Begutachtungstermin die Hauptaufgabe den zeitlichen Faktor der benötigten Pflege festzustellen. Dabei ist die körperliche Pflege meist ein Punkt, der mit dem geringsten Faktor bestimmt ist. Zum Beispiel benötigt man für die Pflegestufe I eine Zeitvorgabe von pflegerischen Tätigkeiten über 60 Minuten. Diese teilt sich wiederum in 45 Minuten für die Körperpflege und 45 Minuten für die hauswirtschaftliche Pflege. Diese beiden Punkte werden addiert und das Ergebnis ist die wöchentliche Pflegezeit, die beansprucht wird um die sachgemäße Pflege einer anderen Person zu gewährleisten.
Hier wird eine Grenze von 14 Stunden erhoben, sollten Sie unter dieser Zeit bleiben, dann wird Ihnen das Recht auf eine zusätzliche Absicherung durch Rentenbeiträge verwährt, trotz des Aufwandes der Pflegetätigkeiten, die nach wie vor bestehen bleiben und Ihre Zeit in Anspruch nehmen. Natürlich haben Sie nach Zustellung des Pflegebescheides jederzeit das Recht Widerspruch einzulegen, sollten Sie der Überzeugung sein, dass Sie wesentlich mehr Zeit in die Pflege investieren, wie das der Gutachter vielleicht wahrgenommen hat. Gerade bei der Pflege im körperlichen Bereich wird immer um jede Minute Pflegebedarf gekämpft, da hier die Richtwerte generell gesetzlich sehr niedrig gehalten werden.
Die Empfehlung liegt hierbei also zusätzlichen Pflegebedarf im hauswirtschaftlichen Bereich geltend zu machen. Einkaufen gehen, kochen, Reinigen. Hier liegt ein Schwerpunkt, denn Sie ahnen nicht, wie viel Zeit dieses Gebiet wirklich in Anspruch nimmt, gerade wenn Sie gezwungen sind, jeden Tag eine warme Mahlzeit herzurichten. Gerade für Sie als Hilfeperson ist das ein sehr wichtiger Punkt, denn hier geht es nicht nur um das Pflegegeld, sondern auch um die zusätzlichen Leistungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
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