Mehrere Pflegepersonen

Grundsätzlich ist zu wissen, dass die Gesamtanzahl der Minuten nur einmal gilt und als Ganzes gesehen wird, gleich wie viele Personen sich mit der Pflege beschäftigen. Sollte sich die Pflege und Betreuung auf eine oder mehrere Pflegepersonen beziehen, so können hier bei der Pflegkasse zweimal nicht mehr als 28 Stunden angegeben werden. Gerade der Zeitaufwand auch die körperliche Pflege ist meist ziemlich gering und erreichen meist keinen Wert über 30 Stunden.

Der Gutachter, der bei Ihnen auf Besuch ist, wird daher sehr genau nachfragen, welche Tätigkeiten Sie übernehmen und wie viel Zeit Sie für die einzelnen Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Ein weiterer Bestandteil des Prüfers ist es festzustellen, wie sich die Tätigkeiten verteilen, wer welche Aufgaben zu welchen Zeiten übernimmt, darüber macht es immer Sinn ein Pflegetagebucht zu schreiben und dort genau zu erfassen, wie die Zeiteinteilung aussieht.

Sollte sich die gesamte Pflegezeit unter 14 Stunden wöchentlich befinden, da es die Zeitaufteilung und Arbeitsverteilung rechnerisch nicht auf mehr Stundenleistung bringt, so haben entfällt für Sie das Recht auf zusätzliche Absicherung in Form von Rentenbeiträgen. Also sollten Sie sich bei der Pflege einer Person mit mehreren Leuten arrangieren, aufgrund einer eigenen Berufstätigkeit, so informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrer Krankenkasse um den größten Nachteilen aus dem Weg gehen zu können. Verteilen Sie die Hauptlast der Pflege an die Person, bei der die Aufstockung der Rente am meisten Sinn macht. Bedenken Sie, dass Rentner hiervon keine Vorteile haben.