Leistungen
Man unterscheidet bei der Pflegeversicherung zwischen eine Sachleistung, einer Geldleistung oder einer Kombinationsleistung aus beiden Leistungen. Die Sach- und Geldleistungen werden nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und sehen folgendermaßen aus:
Die Sachleistungen, die gewährt werden können:
in Pflegestufe I bis zu 384 Euro monatlich
in Pflegestufe II bis zu 921 Euro und
in Pflegestufe III bis zu 1.432 Euro und für
Härtefälle bis zu 1.918 Euro monatlich.
Das Pflegegeld staffelt sich wie folgt:
Pflegestufe I bis zu 205 Euro
Pflegestufe II bis zu 410 Euro und
Pflegestufe III bis zu 665 Euro
Pflegepersonen in der häuslichen Pflege werden von der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Für Pflegepersonen, die in der Woche nicht mehr als 30 Stunden aufgrund der pflegenden Tätigkeit einem Beruf nachgehen können zahlt die die Pflegeversicherung einen erhöhten Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge erechnen sich wiederum nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit.
Bei der stationären Pflege zahlt die Pflegekasse für die pflegerischen Aufwendungen, sowie die Aufwendungen aus medizinischer Sicht und die soziale Betreuung in einem Pflegeheim nach Einteilung der Pflegestufe folgende monatlichen Pauschalbeträge:
Pflegestufe I - bis zu 1.032 Euro
Pflegestufe II - bis zu 1.279 Euro
Pflegestufe III - bis zu 1.432 Euro
In Härtefällen - bis zu 1.688 Euro.
Die Leistungen der Pflegekasse sollen bei den pflegerischen Maßnahmen eine finanzielle Unterstützung und Entschädigung der Pflegeperson darstellen, und die pflegerischen Maßnahmen so einfach gestalten lassen wie es im möglichen Rahmen ist. Verzichten Sie nicht auf die Unterstützung durch den Staat. Es ist sicherlich ein schwerer Weg sich dazu zu entscheiden, die Pflege eines Menschen zu übernehmen, dann lassen Sie sich zumindest finanziell helfen.
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