Antragsstellung
Die zuständige Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angegliedert und ist Entscheidungsträger, wenn es um die Zustellung der Leistungen aus einer Pflegschaft geht. Die Pflegekasse erreichen Sie unter der gleichen Anschrift wie Ihre Krankenkassen. Direkt mit dem Anruf bei der Krankenversicherung bzw. der Pflegekasse durch Sie ist bereits der formale Antrag auf Pflegebedürftigkeit schon gestellt. Ihnen werden dann auf dem Postweg die nötigen Unterlagen, sowie das Antragsformular zugesandt.
Auf dem Antragsformular ist meist schon das Antragsdatum durch die Pflegekasse eingetragen, also das Datum Ihres Telefongespräches mit der Pflegekasse. Auf dem Antrag ergänzen müssen Sie dann noch Ihrer persönlichen Daten, sowie die Leistungen, die Sie beziehen möchten. Meist wird das über ein Formular mit Fragen direkt ausgefüllt, wo Sie unter Umständen auch schon Angaben machen müssen in welchem Umfang sich die Pflege beläuft und welcher zeitliche Aufwand benötigt wird für die einzelnen Tätigkeiten. Die Leistungen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit darf jeder Beitragszahler in Anspruch nehmen, gleich in welcher Altersklasse er sich befindet.
Die Angehörigen von Personen, die selbst nicht in der Lage sind Ihren Antrag zu stellen, wie Kinder oder geistig verwirrte Menschen, haben natürlich die gleiche Berechtigung auf Antragsstellung. Im Grund ist zu sagen, dass jeder Mensch Recht auf Leistungen aus der Pflegekasse hat, sobald diese Person körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtig ist und nicht mehr im Stande ist, die täglichen Aufgaben ohne fremde Hilfe zu bewältigen.
Sollten Sie aufgrund Ihres geringen Einkommens oder fehlenden Einkommen ein Anrecht auf Sozialhilfe haben, so es empfehlenswert, den Antrag auf Ergänzung aus der Sozialhilfe gleich mit zu beantragen um so keinen finanziellen Verlust zu erleiden. Vorraussetzung zur Antragsstellung ist eine Wartezeit und zwar müssen innerhalb de letzten 10 Jahre mindestens 5 Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben.
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