Die Deckelung

Es ist nicht einfach in die Pflegestufe 3 gegliedert zu werden, die Entscheidung der Pflegekasse steht meist erst fest, wenn der Bescheid der Pflegekasse bei Ihnen eingeht. Die Pflegekassen sind bei Ihrer Entscheidung allerdings auch immer an das Gesetz gebunden, so schreibt das Gesetz auch vor, dass die Pflegekasse nicht mehr als drei Prozent aller Personen in die Pflegestufe 3 als Härtefall einstufen dürfen. Das grenzt die Pflegekassen in Ihrer Auswertung der Gutachten natürlich erheblich ein, damit sollen auch die finanziellen Belastungen der Kassen im Rahmen gehalten werden, diesen Vorgang der finanziellen Vorbeugung nennt man Deckelung.

Das Hauptproblem sind die unterschiedlichen Altersgruppen der Versicherungsnehmer der Krankenkassen, so kommt es bei Krankenkassen, in denen überwiegend ältere Menschen Mitglied sind haben Sie wesentlich höhere Chancen auf eine Pflegestufe 3. Vorher eine Aussage treffen zu können, ob die Möglichkeiten haben, in die Härtefallregelung der Pflegebedürftigkeit zu gelangen ist unmöglich, da die Schwankungen von Land zu Land sehr hoch sind. Hier sind gerade was die Ermittlung der Pflegestufe durch das Gutachten oftmals Fehlentscheidungen die Folge, da der Gutachter meist in der kurzen Zeit nicht wirklich die Möglichkeit bekommt, sich ein überschaubares Bild über die Pflegesituation zu machen.

Ergebnisse werden oft aufgrund des Tageszustandes des Patienten verfälscht und für diese Situation kann kein Mensch etwas. Sollten Sie die finanzielle Möglichkeit haben, so sichern Sie sich auf jeden Fall mit einer privaten Pflegeversicherung ab und gehen Sie auf Nummer sicher. Im Pflegefall leistet diese auf jeden Fall und die Leistungen einer gesetzlichen Pflegekasse können Sie somit als Zusatzverdienst sehen, aber die Grundabsicherung haben Sie sich dann gewährleistet.