Die Pflegebedürftigkeit
Die Erläuterung des Begriffs „Pflegebedürftigkeit ist laut Gesetz und den üblichen Musterbedingungen für die privaten Pflegeversicherungen versicherungsbezogen definiert. Das bedeutet im Klartext, dass hiermit die Vorraussetzungen erläutert werden, nach denen ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegeleistungen besteht. Sie sind Grundlage zur Gewährung aus Geldern aus den gesetzlichen Versicherungsträgern. Diese Vorraussetzungen, die erfüllt werden müssen, stellen meist nicht den ganzen Pflegebedarf da, sondern sind nur Richtpunkte, sodass meist nicht alle wirklichen Pflegpunkte nicht immer berücksichtigt werden können.
Pflegebedürftige Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen, täglichen Verrichtungen des Lebens auf Dauer oder voraussichtlich die nächsten 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße Hilfe benötigen, das sie diese Tätigkeiten nicht mehr alleine ausführen können. Krankheiten oder Behinderungen bei denen ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht werden wie folgt definiert: Verluste, Lähmungen oder weiter Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat eines Menschen, Funktionsstörungen der inneren Organe oder bei Störungen der Sinnesorgane, Störungen der Gehirnfunktionen wie Antriebsstörungen, Gedächtnisstörungen, Orientierungsproblemen oder Psychosen, Neurosen oder sonstige geistige Beeinträchtigungen.
Als Hilfe wird die Hilfestellung bezeichnet, die eine andere Person aufbringen muss um der pflegebedürftigen Person zu unterstützen die täglichen Verrichtungen zu erbringen, man nennt diese Tätigkeit auch Hilfebedarf, eine regelmäßig wiederkehrende Verrichtung bei der Hilfe benötigt wird. Die Bereiche in der sich der Hilfebedarf ergibt sind die Grundpflege (Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität) und der hauswirtschaftliche Bereich (Einkaufen, Hausputz). Diese gewöhnlich wieder kehrenden Tätigkeiten können vorkommen im Bereich der Körperpflege durch Waschen, Duschen, Zahnpflege, bei der Ernährung, Nahrungszubreitung, Füttern oder bei der Mobilität, Treppensteigen, Toilettengang, Aufstehen, An- und Auskleiden.
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