Die Pflegestufen

Die Hilfestellung bei der Körperpflege, sowie die Hilfestellung bei dem hauswirtschaftlichen Bereich ergeben zusammengelegt den gesamten Hilfebedarf, den eine Person in Anspruch nehmen darf. Die Pflegestufe wird nach dem täglichen Hilfebedarf ermittelt, den die zu pflegende Person benötigt. Nachstehend erläutern wir Ihnen die einzelnen Pflegestufen.

Pflegestufe 1:

Hier ist die Person erheblich pflegebedürftig und benötigt am Tag mindestens 90 Minuten fremde Hilfe um die täglichen Tätigkeiten zu verrichten. Die Hälfte davon, also mindestens 46 Minuten davon müssen im pflegerischen Bereich der Körperpflege liegen. Das bedeutet, einmal täglich muss mindestens bei zwei Tätigkeiten Hilfe in Anspruch genommen werden müssen wie beim Waschen und beim Anziehen. Der hauswirtschaftliche Hilfebedarf kann hierbei über die Woche verteilt werden und ist nicht täglich zu erbringen.

Pflegestufe 2

Hier ist die Person schwer pflegebedürftig und benötigt mindesten 3 Stunden fremde Hilfe. Die pflegerische Tätigkeit bei der Körperpflege muss hier mindestens 120 Minuten in Anspruch nehmen. Hier ist ein Besuch einer Hilfeperson mindestens drei mal täglich zu unterschiedlichen Zeiten erforderlich. Auch hier kann der hauswirtschaftliche Bereich auf die Woche verteilt werden.

Pflegestufe 3

Hier ist die Person schwerstpflegebedürftig und benötigt am Tag mindestens 4 Stunden fremde Hilfe. Hier ist praktisch eine Pflege über den ganzen Tag erforderlich, selbst in der Nacht muss ein Pflegebedarf bestehen. Die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten können hier von der zu pflegenden Person gar nicht mehr erbracht werden und sind hier mehrmals die Woche durch fremde Hilfe notwendig.

Härtefall

Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Pflegestufe 3. Die Vorraussetzungen hierfür sind sehr streng einzuhalten. Hier geht es um schwer kranke Menschen, die einen sehr hohen Pflegebedarf benötigen und ohne fremde Hilfe keine Verrichtungen mehr erbringen können.