Welche Kosten werden übernommen?
Die Übernahme der anfallenden Kosten bei der Pflege ist Aufgabe der zuständigen Pflegekasse. Sicherlich gibt es hier große Lücken, sollte man nur auf die Unterstützung der gesetzlichen Pflegekasse angewiesen sein. Aufgrund der Katalogisierung bei der Feststellung der Pflegestufe können bereits hier schon Defizite auftreten, die der Realität nicht entsprechen. Die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse reichen meist nicht aus um die wirklich entstehenden Kosten bei der Pflege abzudecken. Man sollte heu zu Tage deshalb auf eine private Absicherung nicht mehr verzichten.
Um die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung festzustellen ist der Maßstab zur Feststellung die Pflegestufe der entscheidende Punkt. An Pflegesachleistungen, das bedeutet, die Leistung die gezahlt wird um beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen liegen hier bei Pflegestufe I bei 384 Euro, bei der Pflegestufe II bei 921 Euro, bei Pflegestufe III bei 1432 Euro und bei der Härtefallregelung bei 1918 Euro. Die Übernahme der Kosten teilen sich hier die Krankenkassen mit den dazugehörigen Pflegekassen.
Seit der Gesetzesänderung von 2008 haben Sie sogar die Möglichkeit auf entsprechenden Antrag Sachleistungen bis zu einer Summe von 2400 Euro zusätzlich im Jahr in Anspruch zu nehmen.. Die Prüfung, um festzustellen ob die Vorraussetzungen hierfür erfüllt sind übernimmt der Medizinische Dienst, der auch für die Überprüfung der Pflegestufe zuständig ist Diese Zusatzleistung ist nicht mehr abhängig von der Pflegestufe, anspruchsberechtigt sind hier Pflegestufe 3 und 4 aber innerhalb dieser Pflegestufen verhält sich die Gewährung der Leistung gleich.
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