Die neuen Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde am 01.07.2008 reformiert. Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und bis bisher galten immer gleich bleibende Beitragssätze. Seit 2008 werden jetzt zum ersten Mal höhere Pflegesätze gewährt. Das Hauptmerkmal bei der Erhöhung der Pflegesätze war die Betreuung aufgrund der Altersverwirrtheit, geistig behinderter und psychisch kranker Menschen, bei denen ein erhöhter Bettreuungsfaktor benötigt.
Außerdem wurde eine neue Pflegestufe ernannt, die Pflegestufe 0. Auf die höheren Leistungen hat jeder Versicherungsnehmer Anspruch, auch die, die weder Pflegestufe I, Pflegestufe II oder Pflegestufe III erhalten, berechtigt sind auch Personen mit geringerer Pflegebedürftigkeit, also Pflegestufe 0. Nunmehr ist auch die Pflege durch Einzelpersonen ermöglicht worden, wenn es vor Ort einen Pflegedienst gibt. Es werden landesweit so genannte Pflegestützpunkte eingerichtet, die zur Unterstützung der Pflegepersonen, sowie der Personen, die die Pflege übernehmen dienen sollen. Diese Stützpunkte haben eine Beratungsaufgabe und übernehmen außerdem noch die Vermittlung von ehrenamtlichen Hilfskräften oder anderen Hilfestellungen, die die Pflege erleichtern.
Bezüglich der Pflegezeit soll für die Zukunft dafür gesorgt werden, dass sich Pflege und Berufstätigkeit besser miteinander vereinbaren lassen. Die Angehörigen, die die Pflege übernehmen haben jetzt einen Anspruch auf eine halbes Jahr unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Des Weiteren gibt es das Recht auf unbezahlten Pflegeurlaub für Berufstätige, um Angehörige bei akuten Angelegenheiten zu pflegen oder die Organisation der Pflege zu übernehmen. Zum 01. Juli 2008 steigen auch die Beitragssätze der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent und für Kinderlose von 1,95 auf 2,2 Prozent.
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