Pflegestufe 0

Grundsätzlich ist die Pflegestufe 0 folgendermaßen erläutert: Jemand, der zwar pflegerische Unterstützung bei den täglichen Arbeiten benötigt, aber nicht unter die gesetzlichen Vorraussetzungen von Pflegestufe I eingestuft wird. Dazu zählen Personen, die nur Hilfe in dem hauswirtschaftlichen Bereich benötigen. Die Pflegestufe 0 bedeutet praktisch, dass Sie die Leistungen dann nicht aus der Pflegeversicherung erhalten, sondern von dem zuständigen Sozialamt.

Sollten Sie allerdings trotzdem Unterstützung, also keine Hilfe, sonder nur eine Unterstützung von einem Pflegedienst benötigen, dann ist Ihr Ansprechpartner Ihre Krankenkasse, sowie das für Sie zuständige Sozialamt. Hauptsächlich steht die Pflegestufe 0 auch für Demenz-erkrankungen, denn gerader bei der schweren Krankheit einer Demenz greift bei der gesetzlichen Pflegekasse keine Pflegeeinstufung. Sollte die Pflege von Angehörigen übernommen werden, so sind diese für die aufkommenden Kosten zu entschädigen. Für Sie kommt also die Einstufung in Pflegestufe 0 in Betracht, wenn sich nach dem Begutachtungstermin der Pflegekasse rausstellt, dass Ihr Bedarf an Hilfeleistungen zu gering ist und so keine Einstufung bei der Pflegekasse getätigt werden kann übernimmt dies das Sozialamt.

Die Leistungen bei der Pflegestufe 0 sind abhängig von Ihrem monatlichen Einkommen! Die Pflegestufe 0 erläutert sich mit der Aussage „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Hier wird eine Betreuungsleistung monatlich von 100 Euro gezahlt oder einen erhöhten Betrag von 200 Euro. Die Höhe wird von der Pflegekasse auf die Empfehlung des Medizinischen Dienstes für jeden Einzelfall persönlich festgesetzt. Sie haben auch immer die Möglichkeit bei Ihrer zuständigen Pflegekasse Informationen einzuholen. Diese sind verpflichtet, Ihnen bei Fragen zur Seite zu stehen.