Wahl des Pflegedienstes

Es ist nicht einfach sich für den richtigen Pflegedienst zu entscheiden, zahlreiche Anbieter machen die Entscheidung nicht leicht und man möchte für seine Angehörige auch nur das Beste. Eine Aufgabe der Pflegekassen ist es auch, Ihnen bei der Suche zur Seite zu stehen und Ihnen zu helfen. In vielen Gebieten, vor allem in Ballungszentren wie Großstädten gibt es so genannte Pflegestützpunkte, die meist von der Stadt organisiert werden, die es sich auch zum Ziel gesetzt haben Pflegebedürftigen, sowie Hilfepersonen zu unterstützen ein geeigneter Pflegedienst zu finden.

Allerdings können diese Einrichtungen auch nur auf Empfehlungen weitervermitteln, aber dort erhalten Sei zumindest mal eine detaillierte Adressliste mit Diensten aus Ihrer Region. Lassen Sie sich hier nicht von Floskeln täuschen wie „ Suchen Sie einen Pflegedienst in Ihrer Nähe“ damit ist nur gewährleistet, dass die Anfahrtswege gering sind aber es ist noch lange keine gute Pflege sicher. Wenn ein Pflegedienst Ihnen die Möglichkeit gibt und die Pflegeleistungen zu gesicherten Zeiten zusagt, dann kann es Ihnen gleich sein, wo sich dieser Pflegedienst befindet.

Bei der Auswahl sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, ob der Dienst die notwendigen Leistungen anbietet und Ihnen bei der Wahl der Tätigkeiten behilflich ist. Ein wichtiger Punkt ist außerdem, sicherzustellen, dass die Pflegeperson vom gleichen Geschlecht ist wie die zu pflegende Person, dies ist vor allem wichtig um die Intimsphäre zu wahren und unnötiges Schamgefühl zu verhindern. Achten Sie darauf, wie lange es dauert, bis Sie Ihren Pflegevertrag nach dem Erstgespräch zugesendet bekommen, das ist ein wichtiger Bestandteil für die Zuverlässigkeit des Dienstes.

Vergewissern Sie sich, dass ein Pflegeplan erstellt wird und achten Sie darauf, dass die Pflegekräfte die Tätigkeiten zeitnah dokumentieren. Achten Sie auch auf die Rechnungsstellung, ob diese vorher gemacht wird oder erst nach erbrachter Leistung. Die Kündigungsfrist eines Pflegevertrages sollte nicht länger als 14 Tage sein.