Die Höchstbeträge
Der Beitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung errechnet sich nach Ihrem Bruttogehalt. Als Berechnungsgrundlage nimmt der gesetzliche Versicherungsträger die durchschnittliche Gehaltsentwicklung und die steigende Bemessungsgrenze immer weiter angehoben. Die Höchstbeträge bei Familien werden gestaffelt wie folgt, also ausgehend vom Bruttogehalt 1,7 Prozent bis maximal 1,9 Prozent, das entspricht einer maximalen monatlichen Belastung von 61,20 Euro bis 70,20 Euro.
Bei kinderlosen Paaren oder Singles beläuft sich die Höchstgrenze auf 1,95 Prozent bis 2,2 Prozent, dies entspricht einer monatlichen Belastung von maximal 70,20 Euro bis 79,20 Euro. Kinder ohne ein festes Einkommen sind bis zum Alter von 23 Jahren beitragsfrei, ebenso Jugendliche, die eine Schule oder Berufsausbildung genießen. Bei Kindern mit einer Einschränkung durch eine Behinderung trifft keine Altersgrenze zu, hier besteht generell eine Beitragsfreiheit.
Die Anhebung der Beiträge für kinderlose Paar, sowie Singles ist einfach zu erklären. Gerade im Bereich der Pflege steigen die Kosten enorm und auf die Zukunft gesehen, lässt sich aufgrund der Statistiken über Nachwuchs auch mit Sicherheit hochrechnen, dass die Kosten vom Staat nicht abgedeckt werden können. Hier wird vom Staat dann das Resultat gezogen, sollten Personen keine eigenen Kinder bekommen, so wird im Alter auch keiner zur Verfügung stehen, der eventuell die Pflege übernehmen kann. Also werden hier automatisch die Beiträge angehoben, da mit Sicherheit ein ambulanter Pflegedienst konsultiert werden muss und dieser wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Zahlungen der Beiträge zur Pflegeversicherung übernimmt immer direkt der Arbeitgeber, da er die Hälfte davon übernimmt.
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