Das Pflegegeld

Das Pflegegeld dient in erster Linie dazu, die nötige, finanzielle Hilfestellung für einen Pflegebedürftigen im privaten Bereich zu schaffen. Die Auszahlung geht direkt von der Pflegekasse an die versicherte Person. Wie Sie Ihr Pflegegeld einsetzen, bleibt dabei Ihnen überlassen. Sie entscheiden, welche Maßnahmen in welchem Rahmen in Betracht gezogen werden müssen um den Pflegevorgang zu erleichtern. Sollten Sie von der Pflegekasse die gewährten Sachleistungen finanziell nicht komplett ausschöpfen, da zur Zeit kein weiterer Anschaffungsbedarf besteht, so können Sie sich die Differenz auf Ihr Pflegegeld anrechnen lassen.

Dieser Betrag wird dann ergänzend zum Pflegegeld gezahlt, denn hierbei handelt es sich um gesetzliche Zahlungen, die Ihnen auf jeden Fall zustehen. Sollten Sie nur den Anspruch auf Pflegegeld nutzen, also auf Sachleistungen verzichten so sind Sie verpflichtet sich alle 6 Monaten bezüglich der Pflege beraten zu lassen, sowie in regelmäßigen Abständen die Besuche des medizinischen Pflegedienstes zur Kontrolle zu zulassen. Sollten die Kosten der pflegerischen Kosten über den Leistungen der Pflegekassen liegen, so müssen Sie als Versicherungsnehmer die Differenz selbst erstatten. Sollten Sie dazu nicht im Stande sein, weil Sie ein zu geringes Einkommen haben, oder eine zu geringe Rente beziehen, dann haben Sie das Recht auf Ihr zuständiges Sozialamt zu gehen um ergänzende Hilfeleistungen zu beantragen.

Sollte dies der Fall sein, machen Sie von Ihrem Recht gebrauch und informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse. Oftmals handelt es sich hier um Hilfen, die die Pflege für Angehörige erleichtern würden und gerade in diesem Bereich sollten Sie vor allem auf finanzielle Zuschüsse nicht verzichten.