Vereinbarte Vergütungen

Die Vergütungen bzw. die Leistungen, die Ihnen gezahlt werden legen die zugelassenen ambulanten Pflegedienste fest, die mit den Pflegekassen zusammenarbeiten, auch medizinischer Dienst genannt. Der Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause ist hier die Grundlage zur Bemessung der Pflegebedürftigkeit und dem finanziellen Aufwand. Das bedeutet Sie sind an den Festlegungen ein wichtiger Bestandteil, da Sie zu Hause besucht werden und so den Besten Überblick über die pflegerischen Maßnahmen vermitteln können.

Sollte der finanzielle Aufwand allerdings höher sein, wie die Leistungen, die Sie von der Pflegekasse zugesprochen bekommen so sind sie verpflichten für die Differenzen selbst aufzukommen. Sollen Sie sich im Unrecht fühlen, was die Höhe der Leistungszahlungen angeht so haben Sie jederzeit das Recht, Widerspruch einzulegen gegen die gesetzte Pflegestufe und die Zahlungen, die damit verbunden sind.

Die Zahlungen für die ambulante Pflege, also die Sachleistungen sind hier nicht einheitlich in jedem Bundesland gleich, hier werden die Berechnungen von Region zu Region unterschiedlich ausgehen. Dies ist so zu erklären, dass die Preispolitik der Pflegedienste untereinander ebenfalls von Region zu Region unterschiedlich gestaltet ist. Für alle Pflegedienste gilt allerdings gleich, dass die Preise, die mit Ihnen vereinbart sind eingehalten werden müssen und einheitlich gestaltet sein müssen und sich nicht nach den zuständigen Pflegekassen richten darf, weil vielleicht bei der einen Pflegekasse mehr gezahlt wird als bei der anderen Pflegekasse.

Ebenso gleich ist es hier, ob Sie zusätzlich durch eine private Pflegeversicherung abgesichert sind. Es besteht regional immer ein so genannter Pflegeverbund, der mit den zuständigen Pflegekassen die Vergütungen, also Leistungszahlungen verhandelt, daher unterscheiden sich die Leistungszahlungen immer von Gebiet zu Gebiet.