Vergütungssysteme

Die Zahlungen, also Vergütungen für die ambulanten Pflegeleistungen und der Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich werden von den Trägern des Pflegedienstes und den Leistungsträgern, also den Pflegekassen für jede pflegebedürftige Person einheitliche nach vereinbarten Grundsätzen gezahlt. Die Vergütung muss einem Pflegedienst die Möglichkeit geben, den Versorgungsauftrag zu erfüllen, das bedeutet, die Kosten müssen für eine pflegebedürftige Person erfüllt werden können.

Hier ist es gesetzlich verboten, nach Krankenkassen oder Pflegekassen abzurechnen, das heißt, sollte eine Pflegekasse höhere Auszahlungen gewähren als eine andere Pflegekasse so dürfen die Preise nicht angepasst werden. Die Vertragsparteien bei einer Vergütungs-vereinbarung sind die Träger des Pflegedienstes, sowie die Pflegekassen oder sonstige Sozialversicherungsträger, sowie unter Umständen das Sozialamt, das örtlich oder überörtlich zuständig ist und gleichen Sitz hat wie der zuständige Pflegedienst.

Die Vergütung hängt von dem Pflegebedarf der zu pflegenden Person ab, hier spielt der zeitliche Faktor, der benötigt wird um die sachgerechte Pflege zu vollziehen die entscheidende Rolle, die hier auch als Bemessungsfaktor dient um die Leistungszahlungen festzustehen. Hierbei gibt es Richtwerte zur Berechnung, die von Region zu Region unterschiedlich sind, die Pflegesituationen und Tätigkeiten, die unter Beachtung des Begutachtungstermins stehen allerdings nicht, diese sind gesetzlich vereinbart.

Achten Sie daher bereits beim Begutachtungstermin, dass vom Gutachter alle wichtigen Tätigkeiten und der damit verbundene Aufwand erkannt und dokumentiert wird. In Einzelfällen können auch sonstige Leistungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung oder anfallende Kosten durch Behördengänge oder anfallende Fahrtkosten pauschal erstattet werden. Hier gilt es auch wieder, sich beim zuständigen Leistungsträger ausreichend zu informieren, denn es ist Ihr finanzieller Aufwand, der so vielleicht zu einem gewissen Anteil beglichen werden kann.