Pflegegeld

Das Pflegegeld soll den Zweck erfüllen, die benötigte Pflege für Pflegebedürftige beschaffen zu können. Das Pflegegeld wird direkt an der Versicherten gezahlt, der dann die Entscheidung trifft, wem das Pflegegeld zu Gute kommen soll. Meist übernehmen Angehörige den Teil der Pflege und das Pflegegeld wird dann an diese weitergegeben. Dies unterliegt keiner Überprüfung durch die Pflegekasse, das entscheidet der zu Pflegende selbst.

Sollten Sie Sachleistungen von der Pflegekasse beziehen und diesen finanziellen Zuschuss nicht ganz benötigen, so kann die Differenz zusätzlich zu der Geldleistung ausgezahlt werden. Dies nennt man dann Kombinationsleistung. Sollten Sie nur Pflegegeld in Anspruch nehmen so verpflichten Sie sich in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten sich durch Pflegeprofis beraten zu lassen, die Sie bei der Pflege auch vor Ort besuchen werden um die richtige Pflege des Patienten gewährleisten zu können.

Das Pflegegeld teilt sich wie folgt ein: In Pflegestufe I erhalten Sie derzeit 215 Euro, in Pflegestufe II erhalten Sie 420 Euro und in Pflegestufe III sind es aktuell 675 Euro. Bei den Sachleistungen sieht die Verteilung folgendermaßen aus: Pflegestufe I 420 Euro, Pflegestufe II 980 Euro und bei Pflegestufe III sind es 1470 Euro. Es gibt auch die Möglichkeit des Pflegegeldes für das Arbeitgebermodell. Hierbei wird eine Person fest eingestellt und bekommt so das Pflegegeld direkt von der Pflegekasse.

Die Zahlung des Pflegegeldes wird für die Tage gezahlt, an denen die Pflegebedürftige Person gepflegt wird, hierbei handelt es sich also um keinen Pauschalbetrag, sondern praktisch eine ständige Anpassung für gebrachte Hilfeleistungen. Sollte sich der Patient aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes stationär in Behandlung geben müssen, so wird das Pflegegeld für weite vier Wochen von der Pflegekasse gezahlt.