Die Anerkennung von Pflegezeiten
Sollten Sie bei einer zu pflegenden Person die Anleitung einer Tätigkeit übernehmen oder die Beaufsichtigung, so sind diese Tätigkeiten den täglichen Verrichtungen gleichgestellt und müssen auch dementsprechend genauso gewertet werden. Die Pflegezeit die anerkannt wird, beginnt schon bei der Vorbreitung einer Hilfestellung und schließt die nachbereitenden Tätigkeiten ebenfalls in die Bewertung mit ein. Gerade bei Demenzkranken sollte die Anleitung von Verrichtungen immer im Vordergrund stehen, also die aktivierende Pflege.
Diese Personengruppe soll solange wie möglich selbstständig Tätigkeiten ausführen, um das Selbstwertgefühl zu behalten. Dies setzt für Sie als Pflegekraft natürlich eine geduldige Anleitung voraus, die nicht immer gerade aus psychische Sicht gesehen einfach ist. Vor allem zeitaufwendig ist die Tatsache sich am Tempo des Patienten zu orientieren, achten Sie darauf!
Des Weiteren sind bei der Bewertung zu bestimmte Reaktionen des Patienten zu berücksichtigen, wie beispielsweise unkontrollierte Bewegungen, die die Pflegetätigkeit erheblich einschränken, Aggressionen, das Empfinden von Unsicherheit des Patienten, sowie die fehlende Motivationen Dinge selbst auszuführen. Dies sind alles Zwischenfälle die die eigentliche pflegerische Tätigkeit erheblich einschränken, erschweren unterbrechen und verzögern. Die doppelte Pflegezeit ist dann zu rechnen, sollte für eine Tätigkeit zwei Personen benötigt werden, wie beispielsweise beim Waschen oder Duschen, sowie die Häufigkeit der Verrichtungen.
Bestimmte Erschwernisfaktoren wie starkes Übergewicht, Versteifungen der Gliedmaßen sollten ebenfalls nicht unterschätzt werden und sind gerade bei der zeitlichen Erfassung ein wichtiger Standpunkt. Der Gutachter geht bei seiner zeitlichen Erfassung grundsätzlich davon aus, dass es sich bei der Pflegeperson um eine ungelernte Kraft handelt, dies nennt man Laienpflege.
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