Formen der Hilfeleistung
Es gibt vier Arten der Hilfeleistungen die eine Pflegeperson verrichten können. Die vollständige Übernahme von Tätigkeiten, die teilweise Übernahme von Tätigkeiten, eine Beaufsichtigungsfunktion oder eine Anleitungsfunktion.
Bei der vollständigen Übernahme von Tätigkeiten spricht man meist von der Pflegestufe III. Die zu pflegende Person ist hier nicht mehr in der Lage die Tätigkeiten des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu meistern, ebenso ist die Sicherheit der Person ohne Aufsicht nicht mehr gewährleistet. Bei der teilweisen Übernahme geht es darum, dass der Patient durch aus noch in Lage ist, kleine Verrichtungen selbst zu erledigen, wie zum Beispiel das Waschen oder Essen, allerdings auch diese Tätigkeiten nur unter Anleitung und Beaufsichtigung stattfinden können, weil sonst die Sicherheit des Pflegebedürftigen nicht gewährleistet werden kann.
Bei der Anleitungsfunktion, wie die Beaufsichtigungsfunktion sind die Sicherungsfunktionen der Pflege, Die Pflegeperson übernimmt die Sorgfaltspflicht. Gleich um welche Hilfeform es sich bei der ausübenden Pflege handelt, im Vordergrund der Pflege steht es immer den Patienten selbst zu motivieren und ihn dazu zu bringen, soviel wie nur möglich selbst zu verrichten. Die Förderung der Selbstständigkeit des Patienten hat absoluten Vorrang.
Sie können bei den Leistungen durch die Pflegekasse wählen zwischen Geldleistungen, Sachleistungen oder einer kombinierten Variante. Eine weitere Form der Hilfe gerade im Pflegebereich kann ein ambulanter Pflegedienst sein, der zeitweise, aufgrund Ihrer Berufstätigkeit die Pflege übernimmt. In der Regel geht man zwar immer davon aus, dass die Pflege von den Familienangehörigen übernommen wird, doch leider ist das in der heutigen Zeit nicht mehr nur zu schaffen.
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