Unanerkannte Verrichtungen beim Pflegegeld
Bei der zeitlichen Pflegeeinstufung werden immer nur die Verrichtungen berücksichtigt, die im Pflegeversicherungsgesetzt beschrieben sind. Alle Tätigkeiten, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Pflege- und Betreuungstätigkeit stehen, sind für die zeitliche Erfassung des täglichen Hilfebedarfs nicht relevant. Das gilt leider auch für die Tätigkeiten, die meist genauso wichtig sind, wie die Tätigkeiten die rechnerisch berücksichtigt werden können.
Zu den zeitlich unrelevanten Tätigkeiten zählt zum Beispiel auch die beständige Aufsicht einer Person über den gesamten Tag um die Fremdgefährdung, sowie die Selbstgefährdung ausschließen zu können. Ebenfalls nicht beachtet wird die Organisation und Strukturierung des täglichen Ablaufs, sowie die gesamte Anwesenheit und Zuwendung, sollte Sie über den ganzen Tag stattfinden So passiert es leider oft, dass gerade bei Demenzkranken zunächst die Ablehnung eines Pflegegeldantrags ins Haus kommt, da der hauptsächliche Pflegeschwerpunkt bei der Betreuung und Anwesenheit liegt. Dieser Gesichtspunkt ist sehr ärgerlich, wenn man bedenkt, dass gerade die Demenzkrankheit eine sehr zeitintensive Aufsichtspflicht erfordert.
Des Weiteren werden durch den Begutachter weitere folgende Tätigkeiten bei der Berechnung der Pflegestufe nicht beachten, wie zum Beispiel die medizinische Versorgung von Wunden, wie Desinfektion oder Verbandswechsel. Zu der medizinisch-pflegerischen Verrichtung, die nicht berechnet werden gehören auch das Richten von Medikamenten, sowie die Beaufsichtigung der Medikamenteneinnahme, der zeitliche Aufwand für Krankengymnastik oder sonstige mobilisierenden Übungen.
Sollten Tätigkeiten von einer professionellen Pflegekraft durchgeführt werden, so sind diese vom Arzt zu verordnen und über die Krankenkasse abzurechnen, diese Tätigkeiten werden Ihnen selbstverständlich auch nicht angerechnet. Ein wichtiges Hilfsmittel zur Vorbereitung auf den Gutachterbesuch kann ein Pflegetagebuch sein, denn dort sollten Sie alle pflegerischen Tätigkeiten dokumentieren und gilt für Sie persönlich jederzeit als Nachweis.
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