Wohnungsumfeldverbesserung
Manchmal sind es schon kleine Veränderungen im wohnlichen Bereich, die das Leben eines Pflegebedürftigen erheblich erleichtern können, Unfallgefahren reduzieren können und dem Patienten ganz neue Wege der Selbsthilfe und Selbstständigkeit ermöglichen. Es gibt unterschiedliche Maßnahmen ,die Sie zur Wohnungsanpassung durchführen können, das beginnt bereits bei Ausstattungsveränderungen wie zum Beispiel das Umstellen der vorhandenen Einrichtung, Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände oder die Beseitigung von Stolperfallen, wie das Entfernen von Teppichen oder Brücken.
Eine weitere Maßnahme kann die Umstrukturierung der Wohnungseinteilung sein, wie den Lebensbereich des Patienten im Erdgeschoss zu fixieren oder eine komplett neue Zimmereinteilung. Ebenfalls zu der Wohnungsanpassung zählen besondere Hilfsmittel wie eine Toilettensitzerhöhung, einen Toilettenstuhl, Haltegriffe, Badewannenlift, ein spezielles Pflegebett, die Montage von einem Notrufssystem. Die baulichen Maßnahmen, die Sie vornehmen können um auch Ihre pflegerische Tätigkeit ernorm zu erleichtern und dem Pflegebedürftigen erträglicher machen sind unter Umständen das Entfernen von unnötiger Türschwellen, ein behindertengerechter Badumbau, hauptsächlich bei der Benutzung von Rollstühlen, Balkonerhöhungen, Verbreiterung der Türen, sowie den Einbau eines Treppenlifters.
Der Kostenträger dieser Umbau- und Verbesserungsmaßnahmen sind die jeweiligen Kranken- und Pflegekassen. Die Krankenkasse übernimmt hierbei die Hilfsmittel, die zum Erfolg der Krankenbehandlung benötigt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung und Optimierung der pflegerischen Tätigkeiten dienen. Ein wichtiger Ansprechpartner hierbei ist immer der behandelnde Arzt, Ihre Krankenkasse oder die Anlaufstellen des Deutschen Roten Kreuzes. Achten Sie auch immer auf den selbst zu zahlenden Anteil. Hier gilt es immer einen Angebotsvergleich durchzuführen. Es handelt sich bei der Kostenleistung der Pflegekasse immer nur um einen Zuschuss, nie die volle Finanzierung eines Gegenstandes.
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